SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)

SiGeKo

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SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)
Als Bauherr eines Bauvorhabens sind Sie an die Bestimmungen der Baustellenverordnung gebunden. Sie dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und regelt die Pflichten des Bauherrn bzw. seiner Auftragnehmer während Planung und Ausführung des Vorhabens. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

Die folgenden Leistungen können von uns als SiGeKo erbracht werden:

die Vorankündigung von Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde
die Vor-Ort Gestellung des Koordinators
die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden durch laufende Kontrollen
Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. RAB

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